Mit Juni 2014 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, welche unter anderem auch Immobilienmaklern die Pflicht auferlegt, Sie als Kunden über Nebenkosten und Rücktrittsrechte frühzeitig aufzuklären. Darüber hinaus besteht weiters die Verpflichtung, ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, um der neuen gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen.
Selbstverständlich sind Informationen und Besichtigungen ohne Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages nach wie vor unverbindlich und für Sie kostenlos.
Wir erlauben uns daher folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
– Die Nebenkostenübersicht (Kauf bzw. Miete)
– Einen Maklervertrag mit dem Interessenten, der jederzeit kündbar ist und für Sie keine Kosten beinhaltet, solange kein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Sobald Sie diese gelesen und das gesetzlich verlangte „vorzeitige Tätigwerden“ bestätigt haben (per Mail oder Fax), erhalten Sie entweder das gewünschte Exposé, weitere Informationen zum Objekt oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermines. Sollten Sie dies nicht wünschen, tritt die gesetzliche 14-tägige Wartefrist in Kraft.
Wir haben absolut Verständnis dafür, dass Sie über dieses neue gesetzlich vorgeschriebene Procedere wenig erfreut sein werden, dieses versichert Ihnen aber nochmals die Unverbindlichkeit und Kostenfreiheit ohne Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages. Gerne können wir auch in einem persönlichen Gespräch diese gesetzliche Änderung der Rechtslage erläutern.
Wir ersuchen Sie daher, die Maklervereinbarung zu bestätigen und uns per E-Mail office@mcimmobilien.at oder Fax 02243/20618-11 zu retournieren, um Ihnen die geforderten Unterlagen zukommen zu lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team von Martin Czerny Immobilien